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Check-up

In Deutschland sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in den §§ 25 und 26 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verankert.

Danach hat jeder gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren das Recht, sich auf Kosten der Krankenkasse alle zwei Jahre auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Eine halboffizielle Bezeichnung ist Gesundheits-Check-up. Dazu gehören neben einer Anamnese (Befragung über die gesundheitliche Vorgeschichte, familiäre Krankheiten) die Ganzkörperuntersuchung (körperliche Untersuchung) durch den Arzt, eine Blutdruckmessung, eine Untersuchung des Blutzucker- und Cholesterinspiegels und eine Urinuntersuchung.

Dabei werden auffällige Befunde der weiteren diagnostischen Abklärung zugeführt, mit allen weiteren Konsequenzen (psychische Belastung, Biopsie)

Für Frauen ab dem 20. Lebensjahr und für Männer ab dem 45. ist jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung möglich, d.h. wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Leider werden nicht alle Krankheiten mit den Vorsorgeuntersuchungen erfasst.
Zu wichtigen Vorsorgeuntersuchungen gehört die Krebsvorsorge. Damit Sie immer aktuell bleiben, können Sie sich hier den Vorsorgechecker runterladen. Vorsorgechecker

Leistungsumfang

Internistische Beratungssprechstunde

Gastroenterologische Spezialsprechstunde (z.B. CED)

Begutachtung der OP-Fähigkeit

Körperliche Untersuchung

Labor

Cardio-pulmonaler Check

Ultraschall (Sonographie)

Vorsorgekoloskopie